Wichtige Erinnerung: Befähigungsnachweis Pferdetransporte!

Gemäß Artikel 17 der Tierschutztransportverordnung EU-Verordnung wird spätestens seit August 2008 von allen Fahrern und Betreuern von Tieren bei Straßentransporten ein Befähigungsnachweis gefordert.

 

Bei vielen ist dieser aktuelle Nachweis in 2013 abgelaufen und sollte jetzt für weitere fünf Jahre beantragt werden!

 

Warum ist das auch für den Pferdehalter wichtig?

 

Wen kann das betreffen?

 

Welche Transporte betrifft das?

 

Diese und mehr Fragen beantwortet der Verband deutscher Pferdetransporteure. 

www.vdp-info.de/41850/home.html

 

Der Befähigungsnachweis für den Transport wird vom jeweils zuständigen Veterinäramt ausgestellt.

 

Ein Befähigungsnachweis ist dann nicht erforderlich, wenn es sich um eine reine Hobbyhaltung oder um den Transport von Tieren unmittelbar in oder aus einer Tierarztpraxis /-klinik handelt. Für den Transport registrierter Pferde (Equiden mit Equidenpass), die zu Wettbewerben (z.B. Turniere), Rennen, kulturellen Veranstaltungen oder zu Zuchtzwecken transportiert werden ist ein Befähigungsnachweis nicht erforderlich, wenn dieses nicht in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit erfolgt. Als Kriterium für die wirtschaftliche Tätigkeit kann die steuerliche Veranlagung z.B. für die Pferdehaltung herangezogen werden.

Mehr unter:

www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/tier/nav/226/article/13936.html